(kgl) In der Regel muss der Entleiher haften, wenn es bei einem Mietwagen zu Schäden kommt, es sei denn, der Schaden trat erst nach Rückgabe des Wagens an den Verleiher ein. Dies muss der Mieter im Zweifelsfall aber auch beweisen können. Bei Schäden an einem Mietwagen ist der Entleiher in der so genannten Beweispflicht. Er