Führerschein Archive

Führerschein ab 19. Januar nur noch befristet

In der EU gibt es mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle, die durch den neuen europäischen Führerschein ersetzt werden sollen. Wer ab dem 19. Januar 2013 seinen Führerschein neu macht oder einen neuen Führerschein benötigt, weil der alte verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, kann diesen nur noch 15 Jahre lang behalten. Die EU verspricht sich

Diskussion über „Idiotentest“

(nth) Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar wird der so genannte Idiotentest überprüft. Im Volksmund hat sich der Begriff „Idiotentest“ eingebürgert, im korrekten Beamtendeutsch heißt das Verfahren aber „medizinisch-psychologische Untersuchung“, kurz MPU. Schon im Vorfeld hat sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für eine Reform der MPU ausgesprochen. Von rund 100.000 Autofahrern, die sich jedes Jahr diesem Test unterziehen

Begleitendes Fahren

(ds) Das begleitende Fahren wurde in vielen Bundesländern ab 17 Jahren eingeführt, um eine größere Verkehrssicherheit auf den Straßen durch mehr Fahrsicherheit der Fahranfänger zu erreichen. Trotzdem ist aber noch die richtige Fahrbegleitung wichtig. Diese muss bei jeder Fahrt auf dem Beifahrersitz anwesend sein. Es ist möglich bei Antragstellung mehrere Begleitpersonen zu nennen, die daraufhin

Das Punktesystem

(ds) Die Verkehrsvergehen werden nach ihrer Schwere im Zentralverkehrsregister im Verkehrsbundesamt in Flensburg mit bis zu 7 Punkten bewertet. Näheres gibt es dazu im Bußgeldkatalog. Dabei soll das Punktesystem künftig nicht nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahrereignung dienen, sondern dem Kraftfahrer auch dazu Hilfestellungen geben, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von

Der Führerschein

(ds) Der Führerschein wird zentral von der Bundesdruckerei ausgegeben, wobei das Feld 14 auf der Rückseite beschreibbar ist. Der Fahrprüfer kann somit das korrekte Datum der bestandenen Prüfung sofort nach deren Bestehen eingetragen werden, wodurch der Führerschein trotz der zentralen Anfertigung direkt nach der bestandenen Prüfung ausgehändigt werden kann. Auflagen und Beschränkungen werden in Feld

Die ärztlichen Untersuchungen

(ds) Eine ärztliche Untersuchung wird bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L und T nur in Sonderfällen angeordnet und dabei bleiben lediglich als Untersuchung ein Sehtest, wobei diesen Führerscheine unbefristet erteilt werden. Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E muss ein Test zum Sehvermögen und eine ärztliche Untersuchung

Die aktuellen Führerscheinklassen

(ds) Mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999 wurde auch ein neues System der Fahrerlaubnisklassen eingeführt, da viele Klassen neu entstanden sind oder aufgeteilt wurden. Auch was früher nur mit einer Führerscheinklasse möglich war zu fahren, beinhaltet heutzutage mehrere Klassen. Die Führerscheinklasse B beinhaltet die Klassen M, L und S, wodurch der Besitzer dazu berechtigt ist

Grundlagen zum Führerscheinbesitz

Bereits 1980 versuchte die europäische Gemeinschaft durch eine Richtlinie zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts zu erreichen. Grundsätzliche Dinge sind dabei: Die Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr der Mitgliedstaaten und bei vorübergehenden Aufenthalten von Touristen im Ausland ein geregelter prüfungsfreier Umtausch des Führerschein bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat Mindestanforderungen der theoretischen und praktischen

Führerschein auf Probe

(ds) Die Freude über den ersten Führerschein ist zuallererst einmal sehr groß, da es eine gewisse Selbstständigkeit ausmacht. Dieser ist aber erstmal auf Probe und diese beträgt 2 Jahre, wobei diese durch Fehlverhalten auf bis zu 4 Jahre verlängert werden kann. Es ist in einigen Bundeslängern sogar möglich, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen,

Führerschein im Ausland

(ds) In Deutschland gültige Fahrerlaubnisse – das heißt alte Führerscheine aus Deutschland und der DDR – werden auch in der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt. Jedoch sollte beachtet werden, dass im Ausland Inhaber von Führerscheinen, die nicht volljährig sind (betrifft die Klasse A1) und die Klassen M, L, S und T