Die Warnweste dient zur besseren Sichtbarkeit der Personen im Straßenverkehr und ist deshalb in vielen Ländern in Europa als Pflicht gesetzt. Dass dadurch Leben gerettet werden können, steht außer Frage, weshalb im gewerblichen Verkehr schon sehr lange eine Warnweste mitgeführt werden muss. Sogar als Fahrradfahrer muss man bei schlechten Wetterverhältnissen in Frankreich seit dem 1. September 2008 eine Warnweste tragen. In Deutschland ist das Tragen von Warnwesten keine Pflicht, es wird vom ADAC aber dazu geraten, diese mitzuführen und in Fällen von Unfällen oder Pannen zu Tragen.
Der ADAC hat eine Liste aufgestellt, die die Länder, in denen eine Warnwestenpflicht besteht, und die Bußgelder der einzelnen Länder aufgelistet.
Generell wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden.
Land Bußgeld bei Verstoß
- Belgien T Mindestens 50, maximal 1375 Euro
- Frankreich M momentan noch obligatorisch
- Italien T Mindestens 36 Euro
- Kroatien M Wird nicht geahndet
- Luxemburg T Mindestens 49 Euro
- Norwegen M Wird nicht geahndet
- Österreich M Zwischen 14 und 36 Euro
- Portugal M Zwischen 60 und 600 Euro
- Rumänien T Buße je nach Einkommen
- Slowakei M Mindestens 50 Euro
- Slowenien T 40 Euro
- Spanien T Bis zu 90 Euro (für Kfz über 3,5 t)
- Ungarn T Bis zu 120 Euro (30.000 Forint)
T=Tragepflicht / M=Mitführpflicht
Stand: 01/2010