(ds) Zu einer Nachschulung kommt es, wenn man durch eine Zuwiderhandlung ein Bußgeld von 40 Euro und dem damit verbundenen Punkt in Flensburg. Nach aber spätestens dem 3. Verstoß ist der Führerschein für ein halbes Jahr entzogen.

Durch ein Verkehrsverstoß der folgenden Dargestellten wird ein Aufbauseminar schon nach dem ersten Verstoß angeordnet:

So gelten z.B. Überfahren roter Ampel oder Stoppschild – Vorfahrtsverletzung – Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h – falsches Überholen – Alkohol/Drogen am Steuer – Unfallflucht – Fahren ohne Versicherungsschutz – Fahren mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. kein Tüv) – zu wenig Sicherheitsabstand – unterlassene Hilfeleistung – falsches Abbiegen – Missachtung des Rechtsfahrgebots – Nötigung – u.v.m. als Verstöße, die zu einem Aufbauseminar führen.

Dies ist jedoch nur eine Auswahl von Verstößen, wobei man zur absoluten Sicherheit bei der örtlichen Polizei nachfragen sollte.