(ds) Folgende Bedingungen garantieren einheitliche, sachliche und verbindliche Kriterien müssen bei der so genannte medizinisch-psychologischen Untersuchung, um eine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Dabei wurde eine Konkretisierung der Vorraussetzungen für die Begutachtungsstellen festgeschrieben und auch die Anlässe, die zu einer MPU führen, wurden gesetzlich festgeschrieben, wobei hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders wichtig ist. Sobald ein Facharztgutachten ausreicht, kommt eine MPU nicht in Betracht.
Zu einem solchen Test kommt es bei folgenden Vorkommnissen:
- Bei Anzeichen über Alkoholmissbrauch
- wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss
- Führung eines Fahrzeugs mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder einer Atemalkonzentration im Blut von 0,8 mg/l oder mehr im Blut
- mögliche Zweifel an einer Eignung infolge von Drogeneinnahme
- wiederholter Entzug der Fahrerlaubnis
Da die Gutachten und die Kriterien für diese Gutachten gesetzlich festgeschrieben worden sind, sollten sie auch insbesondere für den Betroffenen nachvollziehbar und nachprüfbar sind. Die Begutachtungsstellen werden durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als neutrale Stelle und unterliegen somit einem Qualitätsicherungssystems.