(ds) Die Geschichte des Führerscheins geht eindeutig einher mit der Entwicklung des Automobils und der damit verbundenen Massenmobilität der Bevölkerung einher. Während es gegen Ende des 19. Jahrhunderts nur vereinzelte Fahrzeuge unterwegs waren, mit denen Personen sich im öffentlichen Raum bewegten, verlangten viele Staaten um die Jahrhundertwende eine Prüfung zur Fahrbefähigung (Führerscheinprüfung) der motorisierten Teilnehmer, um einen gewissen Standard an Sicherheit zu erreichen. Erste Verkehrspsychologische Untersuchungen wurden dabei von Hugo Münsterberg durchgeführt, der als Pionier dieser Sparte gilt und somit für eine Reduzierung der Unfälle durch motorisierte Teilnehmer gesorgt hat.
Der erste ausgestellte Führerschein ging im Jahr 1888 an Carl Benz. Die Tatsache der Führerscheinprüfung und der damit verbundenen Fahrerlaubnis, die aufgrund von den nötigen Fertigkeiten und Fähigkeit vergeben wird, sorgt für eine ausreichende Nutzung der revolutionären Möglichkeiten des Automobils. In den darauffolgenden Jahren wurde die Fahrerlaubnisprüfung in mehereren Ländern eingeführt – so z.B. in der Schweiz und Österreich.
Der „Lappen“ (umgangssprachlich für den Führerschein) wird seit 1888 ausgestellt. Da es aber zu der Zeit noch übersichtliche Fahrregeln und eine anschauliche Zahl von Teilnehmern im Verkehr gab, war die Überprüfung der Anwärter und die Ausstellung des Führerscheins Aufgabe der Hersteller, da der „Kurs“ in den Grundzügen des Autofahrens eher einem Grundkurs in Mechanik gleicht. Im Jahre 1903 erließ Preußen eine Verordnung, die eine Ausbildung mit abschließender Prüfung vorschrieb, wobei die Prüfer Ingenieure sein sollten, die sich um die Sicherheit von Brauereien, Acetylenanlagen oder Fahrstühlen, da sie Mitglieder des Dampfkessel-Revisions-Vereins. Im darauffolgenden Jahr eröffnete in Aschaffenburg die erste private Fahrschule und somit stand einem ordnungsmäßigem Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungmotoren auf öffentlichen Wegen nichts mehr im Wege, nachdem die erste Fahrprüfung im preußischen Bezirk Hannover abgelegt wurde.
Die eingeführten Führerscheinklassen im Jahr 1910 beschränkten sich auf 4 verschiedene Klassen. Klasse 1 war für Krafträder und die Klasse 2 für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen, während die Klassen 3a und 3b für Kraftfahrzeuge bis 2,5 Tonnen und mit 10 oder mehr PS. Das Mindestalter wurde auf 18 Jahre gelegt, Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sind dabei unabdingbar. Im Gegensatz zu heute beschränkte sich die Prüfung jedoch auf ein Hin- und Herfahren vor dem Prüfer und die Beantwortung einer Frage.
In den Zeiten den Nationalsozialismus wurde die Erlaubnis zur Fahrt mit einem motorisierten Fahrzeug von den Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) ausgegeben. Nach dem Ende der Tyrannei wurde die alte Regelung wieder übernommen, die bis zur Wende aufrechterhalten wurde. Nach der Wende wurde im Zuge der Liberalisierung im Bereich des Prüfwesens die DEKRA in die Lage versetzt, die Prüfstellen der neuen Bundesländer im Osten aufzubauen. Deshalb werden die Führerscheinprüfungen im Osten von DEKRA-Mitarbeitern, während es in den alten Bundesländern Aufgabe der TÜV-Mitarbeiter ist.
Abgesehen von einigen Modifikationen und Erweiterungen für leichtere Krafträder, wurde in Westdeutschland die 10-PS-Grenze abgeschafft und das zulässige Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen erhöht wird. Dies sorgte in der Nachkriegszeit dafür, dass ein gesteigerter Absatz von 7,49 Tonnern entstand.
Der 1. November 1986 war dagegen ein Schlüsseldatum für junge Autofahrer, denn an diesem Tag wurde der Führerschein auf Probe eingeführt, wobei die Probe 2 Jahre dauert und bei einem schwerwiegenden Verstoß um 2 Jahre auf 4 Jahre verlängert und außerdem der Besuch eines Aufbauseminars. Bei nichtbefolgen dieser Anordnung erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Am 1. Juli 1999 trat die europaweite Vereinheitlichung der Führerscheinklassen nach Buchstaben in Kraft, wobei nur für Pferdefuhrwerke keine Fahrerlaubnispflicht besteht, soweit Personen nicht gewerbsmäßig transportiert werden.
Dabei sind die Zeiten des Lappens vorbei, wobei dieser teilweise noch zu sehen und zu finden ist, weil er noch nicht getauscht wurde. Heutzutage sind die vollständig personalisierten High-Tech-Dokumente Aufgabe der Bundesdruckerei in Berlin und werden von dort an die rund 650 Führerscheinstellen ausgeliefert.
Hinzu kommt die vorgesehene Änderung der theoretischen Prüfung die der VdTÜV plant, bei der die Prüfungen nicht mehr durch Fragebögen, sondern durch Animationen an einem PC vollzogen werden, da dies viel realistischer ist.
Ein großes Konfliktpotential birgt dabei die 18 Jahre-Beschränkung, denn viele Bundesländer haben den Führerschein mit 17 eingeführt, was durch einen Gesetzesentwurf von Bundestag und Bundesrat den Weg für Modellversuche auf der Straße ermöglicht wurde.