(ds) Fahrzeuge mit Elektromotoren sind in Hinsicht der Steuerbelastung im Vorteil. So wird der Wagen 5 Jahre ab der Erstzulassung steuerlich befreit. Nach Ablauf dieser Steuerbefreiung wird der Wagen ähnlich den leichten Nutzfahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, wobei die Berechnung nach einem halbierten Steuersatz erfolgt. Unterhalb des zulässigen Gesamtgewichts von 2000 kg lautet der Steuersatz dann für jede angefangene 200 kg auf 5,63 Euro.