Seit dem 30. März 2009 um 8.00 Uhr ist es möglich die Abwrackprämie elektronisch und nicht mehr postalisch anzufordern und damit auch zu reservieren, da viele Autos erst noch produziert werden müssen. Im Zusammenhang mit dem Online-Verfahren stiegen die wöchentlichen Anträge von knapp 40.000 bis auf rund 780.000, was eine Überlastung der BAFA-Seite und somit zu mehreren „missachteten“ Anträgen führten.

Wie schon erläutert ist es möglich den Antrag zur Abwrackprämie elektronisch abzufertigen. Dazu nötig sind laut des BAFA folgende Tatsachen und Daten:
Vorraussetzungen zur Förderung durch die Umweltprämie sind unter anderem Folgende. Man muss in Besitz eines Altwagens sein, der 9 Jahre oder älter und seit mindestens einem Jahr auf den eigenen Namen zugelassen ist. Der Halter muss sein Altfahrzeug verschrotten und abmelden und parallel dazu einen umweltfreundlichen Neu-, Jahres- oder Leasingwagen anmelden ab Euro 4 gekauft werden. Hinzu dürfen Jahreswagen nicht älter als 1 Jahr sein.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Antragsmaske gegeben, die ausgefüllt als PDF-Datei zusammen mit dem Kauf oder der Bestellung eines Neu- oder Leasingwagens. Zulässig sind nur Formulare, die vollständig ausgefüllt sind. Aufgrund der Lage zu Schutze der persönlichen Daten erhält man keine gesonderte Bestätigungsmail, sondern lediglich eine automatische Eingangsbestätigung. Hinzu kommt die Tatsache, dass zu einem späteren Zeitpunkt, mit der Bestätigung der Reservierung der Abwrackprämie, die übrigen Unterlagen einzuschicken. Dies muss bis zum 31. Januar 2010 geschehen.

Zu diesen Unterlagen gehören:

  1. Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebes
  2. Verwertungsnachweis, der durch den Betreiber des Demontagebetriebes ausgestellt wurde (oft nur von zertifizierten Demontagebetriebe auszustellen
  3. Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie des Fahrzeugscheins mit dem Vermerk über die Außerbetriebsetzung (der Zulassungsbehörde) und Original des entwerteten Fahrzeugbriefs
  4. Nachweis der Zulassung eines Neuwagens auf den Antragsteller durch Kopien des Fahrzeugscheins und –Briefes
  5. Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war