Wenn der Unfallgeschädigte unfallbedingte Aufwendungen vermeiden will, ist es möglich, die Forderungen an den Unfallgegner an einen Dritten abzutreten. Wichtig ist jedoch die Voraussetzung, dass sämtliche Abschlepp-, Mietwagen- und Reparaturfirmen damit einverstanden sind, dass die Rechnung erst zu späterer Zeit gezahlt und somit die Forderungen erst in Zukunft beglichen werden.