Sollte das Fahrzeug durch einen Unfall so stark beschädigt sein, dass es abgeschleppt werden muss, trägt die Versicherung des Schädigers die aufkommenden Kosten. Zu beachten ist jedoch, dass die Abschleppkosten angemessen sein müssen, denn das Fahrzeug kann nicht zu der meistgenutzten Werkstatt in größerer Entfernung gebracht werden. Trotzdem kann der Besitzer des Wagens auch das Abschleppen ablehnen, das Fahrzeug in die nächste Hinterhofwerkstatt zu bringen, nur um die Kosten niedrig zu halten.