Durch die Stilllegung und der dazu notwendigen Abmeldung bei der Zulassungsstelle wird das Kraftfahrzeug von Steuer und Versicherung befreit. Sollte die Stilllegung weniger als ein Jahr dauern, genügt eine Abgabe des Kfz-Scheins bei der Zulassungsstelle. Ist dies nicht der Fall und die Abmeldung erfolgt länger als ein Jahr, ist zusätzlich eine Abgabe des Fahrzeugbriefes notwendig, der unbrauchbar und dem Inhaber des Fahrzeug zur erneuten späteren Anmeldung zugängig gemacht wird.