Durch die Vereinbarung der Abbruchklausel wird die Kapitallebensversicherung zum Ende des Versicherungsjahres beendet und anschließend ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das es auf das Versicherungsjahr bezogen wird, in dem die vereinbarte Versicherungssumme durch Ansammlung des Deckungskapitals und der Überschüsse erreicht wird.