Führerschein ab 19. Januar nur noch befristet
In der EU gibt es mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle, die durch den neuen europäischen Führerschein ersetzt werden sollen. Wer ab dem 19. Januar 2013 seinen Führerschein neu macht oder einen neuen Führerschein benötigt, weil der alte verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, kann diesen nur noch 15 Jahre lang behalten. Die EU verspricht sich dadurch auch eine höhere Fälschungssicherheit und aktuellere Bilder der Inhaber.
Die Neubeantragung nach 15 Jahren ist ein reiner Verwaltungsakt, der aber sicherlich entsprechend neue Gebühren mit sich bringen dürfte. Eine erneute Fahrprüfung oder eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Das Thema Gesundheitsprüfung für ältere Kraftfahrer ist in den einzelnen EU-Ländern umstritten, eine einheitliche Regelung konnte hier nicht gefunden werden.