Gesetze – Gewusst wie!
(kgl) Gerade im Bezug auf das Auto gibt es viele präzise ausformulierte gesetzliche Regelungen, wer wann wie viel wofür bezahlen muss. Vielen sind diese Gesetze ungefähr bekannt, doch wie immer steckt der Teufel im Detail. Je genauer das eigene Wissen um die Bestimmungen, desto größer ist die Chance, sich einen finanziellen Vorteil zu sichern. Im Folgenden sind diverse Tipps aufgelistet, wie sie Steuern sparen oder Rückerstattungen erhalten können.
Ein vieldiskutierter Punkt zum Beispiel ist die Pendlerpauschale. Die weitläufige Meinung darüber ist, man würde für jeden Kilometer, den man von der eigenen Arbeitsstätte entfernt wohnt, 30 Cent für die Benzinkosten erstattet bekommen. Doch die Realität ist komplexer: So entschieden die Richter am Bundesfinanzhof zum Beispiel kürzlich, dass nicht die kürzeste Entfernung gewertet werden muss. Wenn Umwege ein schnelleres Vorankommen, weniger Staus oder andere Zeitvorteile verspricht, können auch längere Strecken abgerechnet werden. Ebenfalls Wenigen bekannt ist, dass auch eine Fahrt zu einem Bewerbungsgespräch steuerlich abgesetzt werden kann, und zwar pro gefahrenem Kilometer, nicht pro Entfernungskilometer. Selbiges gilt für Fahrten im Rahmen eines Ehrenamtes.
Auch ein Dienstwagen bietet eine gute Möglichkeit zum Sparen. Bei einem Dienstwagen zahlt für gewöhnlich die Firma die Spritkosten, auch bei privaten Fahrten. Den zusätzlichen Lohn, den man in einem solchen Fall versteuern muss, gleicht man wegen der hohen Benzinpreise auf diese Weise leicht wieder aus. Dieser „Lohn“ beträgt monatlich ein Prozent des Listenpreises des Dienstwagens, der auch für Privatfahrten genutzt wird.
Die KFZ-Steuer ist auch ein durchwachsenes Gebiet. Sie ist umso geringer, je kleiner und schadstoffärmer ein Auto ist. Fährt man demnach eher wenig, ist ein kleiner Benziner zu empfehlen. Ein Diesel verbraucht zwar weniger, kostet aber auch mehr Steuern. Diese sind daher für Menschen, die oft mit ihrem Auto fahren, besser geeignet.
Ein letzter nützlicher Hinweis ist, dass man Prämien für die KFZ-Haftpflicht steuerlich absetzen kann, unter sonstige Sonderausgaben. Diese Rubrik ist jedoch begrenzt und meist komplett belegt von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Nutzt man all diese Bestimmungen und Gesetze zum eigenen Vorteil, kann man sich demnach etliche Ausgaben und Steuern sparen.
Quelle: Guter Rat Mai 2012