Schäden am Mietwagen zahlt im Zweifel der Entleiher
(kgl) In der Regel muss der Entleiher haften, wenn es bei einem Mietwagen zu Schäden kommt, es sei denn, der Schaden trat erst nach Rückgabe des Wagens an den Verleiher ein. Dies muss der Mieter im Zweifelsfall aber auch beweisen können.
Bei Schäden an einem Mietwagen ist der Entleiher in der so genannten Beweispflicht. Er muss die Reparatur zahlen, sofern er kein Fremdverschulden nachweiden kann. Dies wurde kürzlich durch ein Gerichtsurteil noch einmal bekräftigt.
In dem verhandelten Fall war einem Autovermieter ein Schaden an der Stoßstange aufgefallen, kurze Zeit nach der Rückgabe des Wagens durch die Kundin. Die Kundin jedoch behauptete, dass sie keinen Unfall gehabt hatte und die Beule wahrscheinlich erst nach Rückgabe des Fahrzeugs auf dem Hof des Vermieters entstanden ist. Der Richter am Amtsgericht Köln wollte, laut der Deutschen Anwaltshotline, dieser Ausführung jedoch nicht folgen
Da das Gericht keine Anhaltspunkte für einen Unfall auf dem Firmengelände sah, wie es beispielsweise auf dem Parkplatz liegende Scherben oder Farbkratzer an anderen Fahrzeugen gewesen wären –die es nicht gab-, bleibt ungeklärt, wer den Schaden verursacht hat und die Kosten gehen zu Lasten der Mieterin.
Quelle: focus.de