Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?

Diese neun Punkte sollten Sie wissen

(kgl) Auch bei weniger schweren Unfällen wie bloßen Blechschäden, von denen im vergangenen Jahr rund zwei Millionen stattfanden, ist es essentiell, sich richtig zu verhalten. Andernfalls riskiert man einen aus der Unwissenheit geborenen Gesetzesverstoß oder eigentlich vermeidbare finanzielle Einbußen. Hier daher neun wertvolle Tipps zum Verhalten in Unfallsituationen.

Verlassen Sie nicht den Unfallort
Das gängige Vorgehen, das man viel zu häufig zum Beispiel bei Blechschäden auf dem Parkplatz beobachtet, ist, einen Zettel oder eine Visitenkarte am Wagen zurückzulassen, den man beschädigt hat, und danach weiterzufahren. Doch selbst wenn der Geschädigte diesen Zettel findet ist dieses Verhalten strafbar, da es vor dem Gesetz als Unfallflucht gilt. Richtig hingegen wäre sofort die Polizei zu informieren, Personalien anzugeben und den Sachverhalt zu schildern.

Immer die Polizei hinzuziehen
Generell ist davon abzuraten, auf eine Kontaktierung der Polizei zu verzichten. Auch bei kleinen Blechschäden oder (bzw. gerade) wenn der Verdacht besteht, dass jemand verletzt wurde, sollte die Polizei informiert werden. Bei Versuchen, den Schaden untereinander zu regeln, kann es leicht zu Uneinigkeit über die Schuldfrage kommen und schlecht informierte Menschen könnten über Gesetze und Regeln getäuscht und so betrogen werden.

Unfallsituation fotografisch festhalten
Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, bei kleinen Schäden die Fahrzeuge zu entfernen, sollten sie eine Straße blockieren, wird häufig vergessen, dass die Unfallsituation ein wichtiges Beweismaterial darstellt, um zu klären, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Fotografieren Sie daher die unmittelbar nach dem Unfall bestehende Situation und markieren Sie, wenn möglich, die Unfallstelle.

Kennzeichen und Personalien notieren
Vertrauen Sie nicht auf die Aufrichtigkeit Anderer. Lediglich Telefonnummern zur späteren Verständigung auszutauschen kann leicht dazu führen, dass der Schuldige sich aus der Affäre zeiht. Korrekterweise sollten die Beteiligten die Nummern aus den Personalausweisen, das Kennzeichen und den Namen des Haftpflichtversicherers austauschen.

Passanten als Zeugen
Sprechen Sie Passanten an, die Zeugen des Unfalls waren und notieren Sie deren Namen und Adressen. Bei einer später eventuell stattfindenden Gerichtsverhandlung ist es wichtig, unbeteiligte Zeugen aufweisen zu können.

Unabhängige Berater fragen
Vermeiden Sie es, Unfallhilfe von Werkstätten, Autovermietungen oder der gegnerischen Versicherung anzunehmen, da die Gefahr besteht, dass unabhängige Berater wie Anwälte und Sachverständige umgangen werden. Dies kann dazu führen, dass Ihnen nicht der volle Ihnen zustehende Schadensersatz gezahlt wird.

Machen Sie die Nutzungsausfallentschädigung geltend
Je nach Fahrzeugtyp kann man 25 bis 100 Euro Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, den das Auto in der Werkstatt verbringt, erhalten, solange man keinen Mietwagen beantragt. Diesen Nutzungsausfall unberücksichtigt zu lassen, wäre unklug.

Totalschaden oder Reparatur?
Auch wenn man mit den Leistungen seinen Autohauses normalerweise zufrieden ist, darf man nicht vergessen, dass es für den Händler finanziell vorteilhafter sein kann, ein Ersatzfahrzeug zu verkaufen und mit dem beschädigten Auto selbst zu handeln, als dieses zu reparieren. Im Zweifelsfall sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen.

Keine überzogenen Restwerte akzeptieren
Überzogene Restwertangebote zu akzeptieren, heißt Geld verlieren. Wird das Auto nach einem Unfall als Totalschaden eingestuft , aber dennoch repariert, darf die Versicherung nicht auf höhere Restwertangebote als die im Gutachten ausgewiesenen verweisen und entsprechende Abzüge bei der Schadenregulierung machen.

Quelle: auto-motor-und-sport.de

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