Ohne den richtigen Durchblick kann es teuer werden
(dso) Da die Scheiben immer frei sein sollten, um den richtigen Blick auf die Straße garantieren zu können, sollte dies auch bei Frost der Fall sein, da ansonsten ein Bußgeld fällig wird.
Wer also in den frühen Morgenstunden Stress hat und lediglich ein kleines Loch freikratzt, der kann durchaus mit Bußgeldbestrafungen in der Höhe von 10 Euro rechnen. Dies ist der Fall, wenn Windschutzscheibe und Seitenfenster nicht eisfrei sind und die Sicht auf die Straße nur eingeschränkt möglich ist.
Bei Unfallfolge werden neben den Unfallkosten zusätzlich 35 Euro Bußgeld fällig. So kann auch eine Teilschuld ausgesprochen werden, wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt ist. Dies geschieht, weil der Blick auf die Straße eingeschränkt und die Reaktion somit nicht schnell genug gewesen sein kann.
Deshalb ist es notwendig, vor der Fahrt alle Scheiben und Außenspiegel komplett freizukratzen. Mit einer unter den Scheibenwischer geklemmten Folie ist es am einfachsten, damit die Scheibe nicht vereisen kann.
Quelle: focus.de vom 07.10.2010