Diskussion über „Idiotentest“
(nth) Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar wird der so genannte Idiotentest überprüft. Im Volksmund hat sich der Begriff „Idiotentest“ eingebürgert, im korrekten Beamtendeutsch heißt das Verfahren aber „medizinisch-psychologische Untersuchung“, kurz MPU. Schon im Vorfeld hat sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für eine Reform der MPU ausgesprochen.
Von rund 100.000 Autofahrern, die sich jedes Jahr diesem Test unterziehen müssen, fällt jeder zweite durch und muss dafür auch noch mehrere hundert Euro berappen. Wenn das Punktekonto im Flensburger Zentralregister mit 18 Einträgen voll ist, Straftaten bekannt wurden wie z.B. Fahren ohne Führerschein und Drogenkonsum oder gravierende gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, ist eine MPU dran. Sie kann aber von den Behörden auch so jederzeit angeordnet werden, wenn „berechtigte Zweifel an der Fahreignung“ bestehen.
Kritiker sehen aber ein Problem darin, dass der Test oft willkürlich und für den Einzelnen nicht immer nachvollziehbar sei. Das entscheidende Gespräch mit der Psychologin oder dem Psychologen dauert nur rund eine dreiviertel Stunde und genau in dieser Zeit entscheidet es sich aber, ob ein Autofahrer den Führerschein zurückbekommt oder eben nicht. Aus diesem Grunde ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) im Straßenverkehr auch beim 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar auf der Tagesordnung.
Ein Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Frage, ob die MPU als Instrument der Verkehrssicherung noch taugt, ob es ansonsten Alternativen dazu gibt und wer eigentlich die Prüfer überprüft. Die Führerscheinprüfung testet reines Wissen oder Können. Bei der MPU geht es aber vorrangig um die charakterliche Eignung. Wenn beispielsweise der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer weg ist, wird genauestens hinterfragt, wie man dem Alkohol gegenüber generell eingestellt ist. Da kann eine einzige falsche Antwort, in den Augen des Prüfers, schon das Aus bedeuten.
Beim Verkehrsgerichtstag diskutieren die rund 1600 Fachleute außerdem noch über eine Ausweitung der Halterhaftung, das neue EU-Verkehrssicherheitskonzept und Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr. Weitere Themen sind das Unfallrisiko bei jungen Fahrern und Ausnahmen vom Fahrverbot.
Quelle: sueddeutsche.de vom 27.01.2010