Tipps und Regeln beim Abschleppen

Nach einem Unfall stellt sich immer die Frage, ob man selbst abschleppen soll oder abschleppen lassen sollte. Wenn sie selbst abschleppen müssen einige Dinge und Tipps beachtet werden. Grundsätzlich gilt, dass nur Fahrzeuge abgeschleppt werden, die aus eigener Kraft nicht mehr fahren können. Motorräder dürfen dagegen generell nicht abgeschleppt werden. Bei einer Panne sollte dann als erstes der Ort des Geschehens abgesichert werden – Das Warndreieck sollte auf der Autobahn mindestens 150-400m aufgestellt werden, auf schnellbefahrenen Straßen mindestens 100m, obwohl in vielen europäischen Ländern das Aufstellen von 2 Warndreiecken nötig ist.

Der nächste Schritt ist die Anbringung einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils an den dafür vorgesehenen Haken bzw. Ösen – bloß nicht um die Stoßstange des Wagen. Wenn Sie keinen „Ort“ finden, sollte ein Blick in Bedienungsanleitung helfen, denn bei neueren Fahrzeugen liegt diese meist unter einer Abdeckung oder muss angeschraubt werden.
Wichtig beim Abschleppvorgang ist es, den Gang herauszunehmen, das Warnblinklicht einzustellen (auch das ziehende Fahrzeug) und den Zundschlüssel einzustecken, damit das Lenkradschloss nicht bei einem Abbiegevorgang einrastet und somit nicht zu einem Unfall führt. Wenn die Panne auf der Autobahn passiert, muss sie bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden, auch wenn der Weg über die Landstraße länger ist. Die Geschwindigkeit von 50 km/h darf nicht überschritten werden.

Bei schweren Schäden sollte ein Abschleppservice genutzt werden, während bei leichten Schäden ein privates Abschleppen in Ordnung ist. Ein privates Abschleppen sollte nur unter der Tatsache von keiner Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Ein Abschleppdienst muss konsultiert werden, sobald lose Teile herunterfallen können, die Bremsen, die Lenkung oder die Reifen beschädigt sind.

Häufige Fragen und die Antworten dazu sind hierbei:

Auf die Frage, ob man auf der Autobahn abschleppen dürfe, diese muss aber bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden, da der Gesetzgeber vorschreibt, den kürzesten Weg zur Werkstatt zu nehmen.
Ob die Abgeschleppte Person einen Führerschein besitzen muss, wird dabei verneint. Dabei sollte die Person aber in gewisser Weise in dieser Richtung erfahren sein muss, weshalb eine Person unter 18 Jahren nicht geeignet sein dürfte.

Die Frage nach Abschleppstange oder Abschleppseil, kann dabei eindeutig mit der Abschleppstange beantwortet werden, da sie eine starre Verbindung darstellt und nicht wie das Seil immer auf Spannung gehalten werden muss.

Hier nun die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Die Zugkraft des ziehenden und das Gesamtgewicht des zu ziehenden Fahrzeugs sollte überprüft werden
  • Abschleppseil oder Abschleppstange sollte korrekt angebracht werden
  • Der Warnblinker muss bei beiden Fahrzeugen eingeschaltet werden
  • Der Gang des abzuschleppenden Fahrzeugs muss herausgenommen werden bzw. bei einem Automatikgetriebe auf N stellen
  • Zundschlüssel beim abzuschleppenden reinstecken
  • Verständigungssignale ausmachen
  • Kurze Wege! Den kürzesten Weg von der Autobahn und den kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt
  • Maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 50 km/h

Trotzdessen sollte man darauf achten, ob das private abschleppen in dem jeweiligen europäischen Land überhaupt erlaubt ist. In Spanien ist es beispielsweise verboten.

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