Führerschein im Ausland

(ds) In Deutschland gültige Fahrerlaubnisse – das heißt alte Führerscheine aus Deutschland und der DDR – werden auch in der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.

Jedoch sollte beachtet werden, dass im Ausland Inhaber von Führerscheinen, die nicht volljährig sind (betrifft die Klasse A1) und die Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR, nicht anerkannt werden müssen, wie auch wenn gegen die Person ein Entzug oder eine Aufhebung des Führerscheins ausgesprochen wurde.
Sollte der Wohnort ins Ausland verlegt werden, gilt der Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Für mögliche Einschränkungen oder Registrierung sollte man sich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.

Für eine Anerkennung des Führerscheins außerhalb der EU und der EWR kommt es einerseits auf die Art des Führerscheins (grau, rosa, Karten- oder internationaler Führerschein) und andererseits auf das internationale Abkommen, in das der jeweilige Staat eingetreten ist.

Für genauere Fragen sollte man sich zuvor beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates, in den man Reisen will, informieren, ob der einfache Kartenführerschein oder ein internationaler Führerschein benötigt wird.

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