Führerschein auf Probe
(ds) Die Freude über den ersten Führerschein ist zuallererst einmal sehr groß, da es eine gewisse Selbstständigkeit ausmacht. Dieser ist aber erstmal auf Probe und diese beträgt 2 Jahre, wobei diese durch Fehlverhalten auf bis zu 4 Jahre verlängert werden kann. Es ist in einigen Bundeslängern sogar möglich, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen, wenn man an einem freiwilligen FSF-Seminar teilnimmt.
Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt nach einem Vergehen im Straßenverkehr bestehen und wird nach einem schweren Verstoß oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen eine Teilnahme an einem Aufbauseminar notwendig, verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Hinzu kommt die Angleichung der Maßnahmen an das Punktesystem angeglichen worden:
Zuwiderhandlung |
Maßnahmen |
Ein schwerwiegender oder zwei weniger schwere Vergehen |
Notwendigkeit, dass man an einem Aufbauseminar teilnimmt |
Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar wiederum eine schwerwiegende oder zwei weniger schwere Zuwiderhandlungen |
Verwarnung und außerdem die Empfehlung, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen |
Nach Ablauf dieser Frist auch wieder solche Zuwiderhandlungen |
Entzug des Führerscheins |
Die Neuerteilung ist frühestens nach 3 Monaten möglich. Es gilt dabei der gleiche Grundsatz, wie zuvor, denn nur solche Zuwiderhandlungen führen zu Maßnahmen nach dem Führerschein auf Probe führen können, sobald sie zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister führt – also mindestens 40 Euro Bußgeld.