18 Jan 2010
Erste Hilfe – lebensrettende Maßnahmen
(ds) Allein im Februar 2009 meldete das statistische Bundesamt 167 000 Verkehrsunfälle, wobei 25 700 Menschen verletzt. Egal was für eine Art von Unfall, die Regeln für die Erste Hilfe gelten bei allen Arten. Die Experten vom deutschen Roten Kreuz haben dazu 10 Grundregeln zusammengestellt.
Sie sollen dabei das Wissen auffrischen oder allen denen eine Hilfe sein, die bisher noch keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, aber in die Situation geraten, helfen zu wollen:
- Erst an die eigene Sicherheit denken – Man darf sich nicht selbst in Gefahr bringen, was bedeutet, dass man zuallererst eine Warnweste und Einmalhandschuhe anlegen sollte
- Es ist wichtig die Ruhe zu bewahren, zu überlegen und dann beherzt handeln
- Eine Aufgabenverteilung an Umstehende ist hilfreich
- Notrufnummer 112
- Die fünf W des Notrufs: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen
- Zuerst die Unfallstelle absichern – danach die Verletzten aus Gefahr bringen (falls notwendig)
- Betroffene betreuen: Ansprechen, zuhören, ermutigen, trösten, ernst nehmen, Körperkontakt herstellen, die Hand halten, möglichst Wünsche beachten
- Starke Blutungen sollten versorgt werden: Stillung, Druckverband anlegen, Wunden versorgen
- Gegen den Schock anarbeiten, was bedeutet den Verletzten in die Schocklage zu legen (Beine hoch), den Betroffenen zuzudecken und bis zur Ankunft des Unfallrettungsdienstes
- Das Bewusstsein des Betroffenen sollte überprüft werden, möglichst auf eine Reaktion auf Ansprache oder Anfassen; Bei keiner Reaktion sollte spätestens jetzt der Notruf getätigt werden
- Die Atmung sollte überprüft werden, indem der Kopf vorsichtig Nackenwärts gebeugt wird und dann durch Hören, Sehen und Fühlen herausfinden, ob Atmung vorhanden ist. Falls keine Atmung vorhanden sein sollte, muss eine Beatmung/Wiederbelebung vorgenommen werden.
- Bei vorhandener Atmung sollte eine stabile Seitenlage hergestellt werden, zugedeckt werden und ständig die Atmung überprüft werden. Dabei ist die Betreuung bis zur Übernahme durch das Rettungspersonal wichtig.
- Bei nicht vorhandener Atmung sollte der Verletzte beatmet werden. Der Betroffene sollte 2mal beatmet werden (Mund-zu-Mund), wobei nach Reaktion und weiteren Lebenszeichen (Husten, Schlucken, Bewegungen) das Opfer sofort in stabile Seitenlage gelegt werden sollte und bis zum Eintreffen der Rettung betreut werden
- Bei weiterhin keiner Atmung sollte eine Wiederbelebung angefangen werden, d.h. 15 den Druckpunkt in der Mitte des Brustkorbs drücken und 2 mal beatmen. Dies immer im Wechsel und eine Frequenz von 100 pro Minute durchführen. Dies bis zum Eintreffen des DRK fortführen