Die aktuellen Führerscheinklassen

(ds) Mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999 wurde auch ein neues System der Fahrerlaubnisklassen eingeführt, da viele Klassen neu entstanden sind oder aufgeteilt wurden. Auch was früher nur mit einer Führerscheinklasse möglich war zu fahren, beinhaltet heutzutage mehrere Klassen.

Die Führerscheinklasse B beinhaltet die Klassen M, L und S, wodurch der Besitzer dazu berechtigt ist Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen und mit höchstens 8 Sitzen außer dem Fahrersitz bewegt werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Der Fahrer darf zudem einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg oder einer Gesamtmasse des Anhänger die nicht mehr als die Leermasse des Zugfahrzeugs beträgt, sofern die zulässige Gesamtmasse in Kombination nicht 3,5 Tonnen übersteigt.

Klasse BE ist eine Kombination mit der Führerscheinklasse B, auch hier ist das Mindestalter 18 Jahre. Hierfür gilt eine Kombination aus Fahrzeug und Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen . Zudem gilt bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen die Tatsache, dass die Anhängelast das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges überschreiten.

In Verbindung mit Klasse B ist es erlaubt 3 und 4 rädige Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mit der Führerscheinklasse S zu fahren. Zudem darf der Hubraum nicht mehr als 50ccm im Falle einer Fremdzündung überschreiten, nicht mehr Nutzleistung als als 4 KW im Falle eines Verbrennungs- bzw. Elektromotors und bei vierrädigen Leichtkrafträdern darf die Leermasse darüberhinaus nicht mehr als 350 kg betragen bzw. ohne Masse der Batterien bei Elektromotoren.

Motorradklassen:

Die erste Motorradklasse A beinhaltet die Klassen A und M, wobei deren Mindestalter 18 bzw. 25 Jahre ist. Mit der Klasse A dürfen Krafträder mit und ohne einen Beiwagen mit einem Hubraum von 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h geführt werden. Die Berechtigung dabei ist lediglich das Führen von Krafträdern mit einer höchsten Motorleistung von 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg und gilt bis zum Ablauf von zwei Jahren. Die Ausnahme ist die Tatsache, dass der Bewerber auf diese Fahrerlaubnis bei der Erteilung sein 25. Lebensjahr erreicht hat. Diese Person hat dann mit keinerlei Beschränkungen zu rechnen.

A1 als Führerscheinklasse ist mit dem Mindestalter von 16 Jahren zu erhalten und Krafträder mit höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (Leichtkrafträder). Für 16 und 17jährige gilt eine nach der Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Zudem beinhalten diese beiden Klassen von Erlaubnissen die Führerscheinklasse M.
Diese Führerscheinklasse berechtigt zur Führung von zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fährrädern mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und von nicht mehr als 50 Kubikcentimetern.

LKW-Klassen:

Die Führerscheinklasse C ist nur für LKW, deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht überschreitet und der Anhänger mit einer maximal zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg, wobei außerdem höchstens 8 weitere Sitzplätze außer dem Fahrer vorhanden sein dürfen. Beinhaltet sind alle Kraftfahrzeuge, die keine Krafträder sind. Dieser Führerschein wird für 5 Jahre ausgestellt und kann durch Nachweis von ausreichender Gesundheit und ausreichendem Sehvermögen verlängert werden. Sie ist nur in Verbindung mit Klasse B nutzbar.

Das Mindestalter für die Klasse CE beträgt auch 18 Jahre und hiermit sind Fahrzeuge mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu führen erlaubt. Die Klasse beinhaltet alle Kraftfahrzeuge, die keine Krafträder sind und der Führerschein wird auch für 5 Jahre ausgestellt und kann durch qualifiziert ausgestellte Nachweise über Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.

Für Lkw, die eine Gesamtmasse zwischen 3500 kg und 7500 kg und der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse bis zu 750 kg besitzt, gilt die Führerscheinklasse C1. Dieser Führerschein ist in der Regel bis zum 50. Lebensjahr und kann danach durch ständige Nachweise von guter Gesundheit um 5 Jahre verlängert werden. Bei Gespannen der Klasse C1 von Kraftfahrzeugen und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, wobei die Gesamtmasse des Gespanns nicht 12 t überragen darf und die Gesamtmasse des Anhänger nicht mehr als die Leermasse der Zugmaschine. Die Regelungen der Führerscheinklasse C1E gleichen sich deren der Klasse C1.

Bus:

Das Mindestalter für die Busklasse D beträgt 21 Jahre, wobei als Vorraussetzung der Führerschein der Klasse B benötigt wird. Mit dieser Führerscheinklasse ist es erlaubt Kraftfahrzeuge zu fahren, die mehr als 8 Personen außer dem Fahrer zu befördern. Ausgestellt wird der Führerschein für 5 Jahre und kann durch Nachweise von guter Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.

Mit der Führerscheinklasse DE, die nur zusätzlich oder gleichzeitig mit der Berechtigung zur Klasse D gemacht werden kann, ist es erlaubt, hinzukommend zu der Führung des Busses kann noch ein Anhänger mit einer größeren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg. Dabei darf das Gesamtgewicht nocht 12000 kg übersteigen. Auch hier gilt die Tatsache der zeitlichen Beschränkung und Verlängerung.

Für Kleinbusse gilt die Berechtigungsklasse D1 und das Mindestalter 21. Vorraussetzung ist der Führerschein Klasse B, womit durch diese Führerscheine die Möglichkeit besteht, Kleinbusse mit Sitzplätzen von 9 bis maximal 16. Auch hier gilt die zeitliche Beschränkung und Verlängerung.

Auch die Führerscheinklasse D1E kann nur zusätzlich oder zeitgleich zu der Klasse D gemacht werden, wobei hier die Klasse zur Führung von Kleinbussen mit einem Anhänger von nicht mehr als 750 kg berechtigt. Wiederum gelten die Regelungen der anderen Führerscheinklassen D und C.

Sonderklassen:

Als erste Sonderklassen gilt die Klasse L, die zur Berechtigung der Führung von leichten Zugmaschinen und Traktoren, die in der Forstwirtschaft und der Landwirtschaft zur Nutzung kommen, berechtigt, wobei das Mindestalter 16 Jahre ist. Dabei ist die Klasse lediglich durch eine theoretische Prüfung zu erwerben und erlaubt zu einer Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h.

Die Sonderklasse T erlaubt zur Führung von schweren Zugmaschinen und Traktoren, die in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden. Sobald die Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h beträgt, ist das Mindestalter auf 18 beschrieben. Zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Fahrzeuge der Klasse T ist 60 km/h.

Für die Schulung der Führerscheinklassen C, C1, D oder D1 ist es notwendig, zuvor die Prüfung in der Klasse B abgelegt zu haben und diesen Führerschein dementsprechend zu besitzen oder zumindest die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse B bestanden zu haben. Dabei dürfen die die Prüfungen der Klasse B und höherer Klassen nacheinander in einem Termin absolviert werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der zugehörige Führerschein des ziehenden Fahrzeug sich bereits in dem Besitz des Erwerbenden befindet oder die Prüfungen bereits abgelegt wurden. Die einzelnen Prüfungen können an einem Termin nacheinander abgelegt werden.

Führerschein im Wandel:

Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor der Einführung des neuen Führerscheins erlangt haben, bleibt grundsätzlich alles beim alten. Die Fahrerlaubnis bleibt im Umfang der gleiche, wobei für einige ältere Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungstest vorgeschrieben sind.
Bei einem Umtausch in den neuen Führerschein werden die neuen Klassen in diesen eingetragen, die den alten Klassen (anhand der Tabelle zu erkennen) entsprechen.

Führerscheinklasse Alt

Führerscheinklasse Neu

StVZO/Deutschland

StVZO/DDR

1

A

A, A1, L, M

1a

A ist dabei auf Krafträder bis 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
A1, L, M

1b

A1, L, M

2

CE

C, CE, C1, C1E, B, BE, L, M, S, T

3

B, BE

C1, C1E, B, BE, L, M, S
auf Antrag auch CE mit  Beschränkung auf bisher Klasse 3 fallende Züge

4

M

 M, L

5

T

L

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

D, DE, D1, D1E

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bis 7500 kg zulässigen Gesamtgewichts und/oder 24 Personen

D beschränkt auf bis zu 7500 kg zulässigem Gesamtgewicht und/oder 24 Fahrgastplätze, D1

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