18 Jan 2010
Alternative Kraftstoffe
(ds) Sollte ein Fahrzeug mit alternativen Kraftstoffen, wie etwa Gas, Biodiesel, Ethanol oder Pflanzenöl, betrieben werden, gilt die gleiche Art der Berechnung wie bei Ottomotoren. Diese Berechnung erfolgt nach dem CO2, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.