Steuerbefreiung für Neuwagen

Um den Automarkt etwas zu unterstützen hat die Bundesregierung gegengesteuert.

Eine 12-monatige befristete Steuerbefreiung für alle Neuwagen und erweiterte Befreiung über 24 Monate für Fahrzeuge, die bereits jetzt die Abgas-Standards Euro 5 bzw. Euro 6 erfüllen.

Diese Regelung gilt für alle neuen PKW, die in der Zeit vom 5.11.2008 bis zum 30.06. 2009 erstmalig zugelassen wurden.

Ab 2011 will die Regierung das System der Kraftfahrzeugsteuer überarbeitet haben und die Steuern am CO2-Ausstoß orientieren.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Gesetzesvorlage. Der ADAC gibt allen Käufern von Neuwagen den Hinweis bei einer Bestellung eines Neuwagens den Passus „….. es wird zugesichert, dass das Fahrzeug nach Euro 5 ( Euro 6 ) typgeprüft und dies in der Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung entsprechend eingetragen ist.“ aufzunehmen.

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