Im Namen des Klimaschutzes

Kfz-Steuer für Pkw wird an CO2-Ausstoß gekoppelt – was sich ändert

Wie wird künftig die Kfz-Steuer berechnet?

Künftig fließt neben der Schadstoffkomponente der CO2-Ausstoß in die Bemessung der Steuer ein. Auf diese Weise soll bewirkt werden, dass Klima und Umwelt mit verbrauchsarmen Pkw geschont werden.

Was steht schon und was muss noch beschlossen werden?

Die Koalition ist sich einig über die Eckpunkte der neuen Kfz-Steuer. Die Bundesregierung wird sich auf dieser Basis noch vor dem Beginn der Gesetzgebung mit den Ländern verständigen, denn die Kfz-Steuer ist eine Ländersteuer. Der Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2008 vorliegen.

Welcher CO2-Wert wird besonders wichtig?

Ein bestimmter CO2-Ausstoß soll nicht besteuert werden. Geprüft werden 100 Gramm pro Kilometer oder auch weniger. Jedes Gramm CO2 über diesem Wert führt zu höheren Steuern. Zudem wird an einem einheitlichen CO2-Tarif gearbeitet.

Gibt es überhaupt schon Autos, die diesen Wert erreichen?

Es sind zurzeit nur sehr wenige Modelle auf den Markt, deren Ausstoß nahe bei 100 Gramm pro Kilometer liegt. Die Hersteller werden auf eine stärkere Nachfrage mit einem größeren Angebot reagieren.

Warum wird die Kfz-Steuer geändert?

Der durchschnittliche CO2-Ausstoß von neu verkauften Pkw liegt hier zu Lande zurzeit bei 170 Gramm pro Kilometer. Bis zum Jahr 2012 soll er in der EU durch Maßnahmen an den Fahrzeugen auf 130 Gramm pro Kilometer reduziert werden.

Ab wann gilt die neue Regelung

Das neue Gesetz soll ab 1.1.2009 für erstmals zugelassene Pkw in Kraft treten. 2008 wird das Übergangsjahr sein. Schließlich soll schon jetzt der Kauf von emissionsarmen Neuwagen attraktiv gemacht werden.

Wenn ich mir jetzt ein neues Auto kaufen will, was sollte ich dann beachten?

Wer sich 2008 ein neues Auto anschaffen will, sollte dringend auf den CO2-Ausstoß achten. Geringe Werte sparen Steuern. Für verbrauchsarme 2008er Pkw ist ab 1.1.2009 an eine Sonderregelung gedacht. Das Finanzamt berechnet die Kfz-Steuer nach alter und neuer Regelung und setzt die niedrigere Steuer fest.

Was sieht die neue Kfz-Steuer bei Diesel-Pkw vor?

Weil die Mineralölsteuer – heute Energiesteuer genannt – für Diesel nach wie vor niedriger ist, soll die höhere Besteuerung für Diesel-Pkw auch bei der neuen Kfz-Steuer bestehen bleiben. Leider finden wir die niedrigere Energiesteuer für Diesel zurzeit nicht mehr auf den Tanksäulen wieder.

Wie hoch werden die Steuersätze sein?

Angaben zur Höhe der Steuersätze sind noch nicht möglich. Ob die neue Kfz-Steuer für ein Fahrzeug im Vergleich zu heute niedriger oder höher ausfällt, wird sich auch am EU-Ziel von 130 Gramm CO2 pro Kilometer orientieren.

Wer wird am stärksten belastet?

Neue Pkw mit hohem Durchschnittsverbrauch werden stärker belastet, denn er hängt direkt mit dem CO2-Ausstoß zusammen.

Was ist mit den Altfahrzeugen?

Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2008 gilt die alte schadstoff- und hubraumbezogene Besteuerung weiter. Für
Euro-2- und Euro-3-Fahrzeuge kann es zu einer angemessenen Anhebung der Steuersätze kommen. Dies wird jedoch gemeinsam mit den Ländern nochmals geprüft. Die schon heute deutlich höheren Tarife für Euro-1-Altautos und für schlechtere Abgasstufen bleiben.

Wer erhebt die Steuer und wo fließt das Geld hin?

Die Kfz-Steuer ist eine reine Ländersteuer. Deswegen sollen die Länder bereits bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs beteiligt werden.

Was bedeutet, dass die Steuer „aufkommensneutral“ finanziert werden soll?

Bis 2013 will die Bundesregierung die Änderung der Kfz-Steuer aufkommensneutral gestalten. Das heißt, dass es für die Länder bis dahin insgesamt zu keinen Einnahmeverlusten kommen wird.

Was bringt die CO2-gekoppelte Kfz-Steuer für den Umwelt- und Klimaschutz?

Dadurch dass emissionsarme Autos steuerlich begünstigt werden, soll sich die Nachfrage erhöhen. Das gibt der Industrie einen Anreiz, umweltfreundliche Autos stärker auf den Markt zu bringen.

Welche Regelung gibt es für Oldtimer?

Die Besteuerung der H-Kennzeichen und der 07er-Kennzeichen für Oldtimer soll nicht geändert werden.

Quelle des kompletten Textes: Bundesministerium der Finanzen

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