

Die Warnweste dient zur besseren Sichtbarkeit der Personen im Straßenverkehr und ist deshalb in vielen Ländern in Europa als Pflicht gesetzt. Dass dadurch Leben gerettet werden können, steht außer Frage, weshalb im gewerblichen Verkehr schon sehr lange eine Warnweste mitgeführt werden muss. Sogar als Fahrradfahrer muss man bei schlechten Wetterverhältnissen in Frankreich seit dem 1. September 2008 eine Warnweste tragen. In Deutschland ist das Tragen von Warnwesten keine Pflicht, es wird vom ADAC aber dazu geraten, diese mitzuführen und in Fällen von Unfällen oder Pannen zu Tragen.
Der ADAC hat eine Liste aufgestellt, die die Länder, in denen eine Warnwestenpflicht besteht, und die Bußgelder der einzelnen Länder aufgelistet.
Generell wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden.
Land Bußgeld bei Verstoß
T=Tragepflicht / M=Mitführpflicht