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Kfz-Steuer

(ds) Die Kfz-Steuer für Wankel- bzw. Drehkolbenmotoren wurden zu früherer Zeit anhand des Gesamtgewichts berechnet. Dies ändert sich zum 1. Juli 2009, denn es wird analog zu den Ottomotoren und zwar nach dem doppelten Nenn-Kammervolumen berechnet – dieser Wert wird zukünftig in der Zulassungsbescheinigung mit angegeben sein.

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Das einzige Wankel-Modell ist dabei der Mazda RX-8 mit einem Kammervolumen von 1308 cm³, wobei das doppelte Volumen davon 2616 cm³ das Steuer-Volumen ergibt. Der Steueranteil der sich auf den Hubraum bezieht berechnet sich nach 27 x 2 Euro zu 54 Euro, der CO2-Anteil nach (256 g/km – 120 g/km) x 2 Euro zu 272 Euro, wobei die Gesamtsteuer im Jahr 326 Euro beträgt.

 
 
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