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Die ärztlichen Untersuchungen

(ds) Eine ärztliche Untersuchung wird bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L und T nur in Sonderfällen angeordnet und dabei bleiben lediglich als Untersuchung ein Sehtest, wobei diesen Führerscheine unbefristet erteilt werden.

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Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E muss ein Test zum Sehvermögen und eine ärztliche Untersuchung vollzogen werden und der Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Nachweise vorzulegen.

Die Klassen C1 und C1E werden bis zum 50. Lebensjahr erteilt und ab dem 45. Lebensjahr für 5 Jahre. C und CE für jeweils 5 Jahre. Die Klassen D, D1, DE, D1E wiederum für 5 Jahre, jedoch nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für 5 Jahre. Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt auch 5 jähriges Bestehen, besonders nach dem 60. Lebensjahr ist es notwendig einen Nachweis über die Leistung des Fahrers zu erbringen und einen speziellen Leistungstest zu absolvieren.

Für eine Verlängerung des Führerscheins ist es daher notwendig, eine Bescheinigung, ein Zeugnis oder eines Gutachtens vorzulegen, die zum Ausdruck bringt, das ein ausreichendes Sehvermögen vorhanden ist und zudem ein ärztliches Gutachten darüber, dass keine Beeinträchtigung der Fähigkeiten vorhanden ist, die zur sicheren Führung des Kraftfahrzeugs notwendig sind.

 
 
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