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Kaufverträge bei Gebrauchtwagen

Kaufverträge bei Gebrauchtwagen

 

Kaufverträge bei Gebrauchtwagen

Wer einen Gebrauchtwagen privat verkauft oder kauft, sollte dabei niemals auf einen Kaufvertrag verzichten, wie er in den unten angegebenen Links zu finden ist. Zuvor aber noch einige Tipps für den Käufer/Verkäufer:

Tipps für den Verkäufer:

  • Vor der Probefahrt muss sich der Probefahrer mit seinem Führerschein ausweisen
  • Der Preis in Bar ist der sicherste Weg, denn alle anderen Zahlungsweisen bergen ein gewisses Risiko
  • Aushändigung des Fahrzeugbriefes erst bei vollständiger Zahlung
  • Eine Sachmängelhaftung wird in diesem Vertrag ausgeschlossen, dagegen nicht bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung, sowie arglistiger Täuschung
  • Beim Verkauf des Fahrzeugs sollte das Fahrzeug schon abgemeldet sein – während der Käufer das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen kann – oder die korrekte Uhrzeit sollte eingetragen sein und zeitnah an die Versicherung übersandt werden.
  • Der Kaufvertrag sollte vom Käufer unterschrieben ausgehändigt werden lassen
  • Die sich unter Dokumente befindenden Mitteilungen ausfüllen und an die zuständigen Stellen übersenden

 

Tipps für den Käufer:

  • Als Käufer sollten sie unbedingt eine Probefahrt vollziehen oder in einer Werkstatt fachmännisch überprüfen lassen, um zu testen ob irgendwelche Mängel bestehen, da beim Privatverkauf der Verkäufer eine Sachmängelhaftung ausschließt
  • Wichtig ist der Vergleich der Daten in den Fahrzeugbriefen mit dem Ausweis des Verkäufers, da unter Umständen der Verkäufer nicht der Halter des Fahrzeugs ist. Bei diesem Fall sollte eine Vollmacht übergeben werden, um möglichen Problemen vorzubeugen.
  • Der Vertrag sollte von dem Verkäufer unterschrieben und ausgehändigt werden lassen.
  • Der Käufer ist in mindestens einer Woche nach dem Kauf an der Zulassungsstelle umzumelden – dabei benötigt man: Ausweis, Versicherungsdoppelkarte, Kfz-Brief, eventuell Kfz-Schein, bei angemeldeten Fahrzeug, TÜV- und ASU- Bescheinigung, Kaufvertrag vorsorglich mitnehmen und eine eventuell Stillegebestätigung.
  • Der Käufer sollte sich innerhalb eines Monats bei der Versicherung des Verkäufers melden und klären, ob die bisherige Versicherung beibehalten werden soll.

 

Dokumente:
Kaufvertrag für einen privaten Gebrauchtwagen
Dokument zum benachrichtigen der Versicherung
Dokument zum benachrichtigen der Zulassungsstelle

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