

Wenn Sie auch vorhaben die Abwrackprämie zu kassieren, sollten Sie sich im Vorfeld genau über die Bedingungen informieren. Wird der Wagen dem erstbesten Schrotthändler überlassen, ist die Abwrackprämie nicht garantiert. Der Gesetzgeber zahlt nur, wenn ein Verwerter bestimmte Auflagen erfüllt. Das gilt auch für Werkstätten und Autohäuser, die Altfahrzeuge annehmen. In manchen Bundesländern gibt es davon nur sehr wenige. Auch wenn die Verschrottung des Fahrzeuges auf den entsprechenden Formularen bescheinigt wird, bekommt man die Prämie nur ausgezahlt, wenn es ein anerkannter Betrieb ist. Informieren Sie sich also genau bei dem Betrieb, wo Sie Ihr Auto zum Verschrotten abgeben.